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Spurwechsel für E-Scooter: Was gilt und was kommt

Ob geliehen oder gekauft – E-Scooter gehören fest zur Individualmobilität. Doch viele Fahrer kennen die Regeln nicht. Weil die Unfallzahlen mit den Elektrorollern stark steigen, reagiert der Gesetzgeber mit einem großen Update. Wir erklären, was heute schon gilt und was sich ab 2027 ändert.

Ein Mann fährt mit einem E-Roller auf der Straße.

Um Verkehrsteilnehmer zukünftig besser zu schützen, gibt es Anfang 2027 ein großes Regel-Update zur E-Roller-Nutzung.

Wo dürfen E-Scooter fahren?
Grundsätzlich müssen E-Scooter heute auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraßen fahren. Nur wo diese fehlen, ist es erlaubt, auf die Fahrbahn auszuweichen. Auf dem Gehweg und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit E-Scootern tabu. Fahrer von Elektrorollern dürfen auch Einbahnstraßen nicht entgegen der Fahrtrichtung benutzen – es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt Elektrokleinstfahrzeuge, dann gilt diese Freigabe auch für die Roller. 

Wer darf fahren?
Eine Fahrerlaubnis gilt ab 14 Jahren. Außerdem wird das Tragen eines Helms empfohlen. Wichtig ist auch: Es ist verboten, zu zweit zu fahren. Zudem braucht jeder E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung, erkennbar an der Versicherungsplakette. Sie deckt Schäden an Dritten durch mögliche Unfälle ab.

Das kosten Verstöße
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. 

•    0,5 bis 1,09 Promille: Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet in der Regel 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
•    Ab 1,1 Promille: Die Fahrt gilt als Straftat.
•    Unter 21 oder in der Probezeit: Es gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze.

Verstöße gegen die Verkehrsregeln können teuer werden. Hier eine Übersicht der wichtigsten Bußgelder:

VergehenBußgeld
Rote Ampel missachtet60 bis 180 €
Auf dem Gehweg gefahren15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn20 €
Fahren ohne Versicherung 40 €
Handy benutzt100 €, 1 Punkt
Nebeneinander gefahren15 bis 30 €


Das ändert sich ab 1. März 2027
Die neuen Vorschriften sollen viele Unklarheiten beseitigen und alle Verkehrsteilnehmer besser schützen. Ab dem 1. März treten schrittweise Änderungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

•    Parken: Kommunen entscheiden selbst, ob und wo sie das Abstellen von Sharing-Scootern im öffentlichen Raum erlauben.
•    Grünpfeil: Der Grünpfeil für den Radverkehr gilt künftig auch für E-Scooter. An entsprechend gekennzeichneten Ampeln dürfen E-Scooter-Fahrer dann bei Rot rechts abbiegen, wenn sie vorher anhalten und niemanden gefährden.
•    Regeln im Straßenraum: Überall, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen automatisch auch E-Roller fahren. Radwege müssen künftig nur noch dann benutzen werden, wenn für den Radverkehr eine Benutzungspflicht angeordnet ist. Sonst ist es erlaubt, auf der Straße zu fahren. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zeichen für Radverkehr freigegeben sind, dürfen Roller ebenfalls mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 
•    Technische Neuerungen: Neue Modelle brauchen ab 2027 Blinker und zwei technisch voneinander getrennte Bremsen (Vorder- und Rückbremse). Bereits zugelassene E-Scooter sind weiterhin erlaubt.
•    Haftung und Bußgelder: Der Opferschutz bei Unfällen steigt. Geschädigte müssen dem Scooter-Fahrer zukünftig kein persönliches Fehlverhalten mehr nachweisen. Stattdessen greift die Gefährdungshaftung: Der Halter haftet bereits für die Betriebsgefahr, die vom Roller ausgeht. Außerdem werden die Verwarngelder erhöht und an das Niveau des Radverkehrs angeglichen.